Die Funktion einer klassischen Mietkaution ist hinlänglich bekannt: Drei Monatskaltmieten als Sicherheit – Bargeld bleibt blockiert. Eine moderne Alternative bietet stattdessen die Mietkautionsbürgschaft, bei der eine Bürgschaftsurkunde den Vermieter absichert. Die Mietkautionsbürgschaft von kautionsfrei.de tritt hier als Vermittler auf und übernimmt die Rolle des Bürgen über die R+V Versicherung. Statt Kapital liegt eine Urkunde vor, wodurch das ursprünglich als Kaution vorgesehenen Bargeld nicht gebunden bleibt.
Für Mieter bedeutet das mehr Liquidität beim Einzug: Anstelle einer Einmalzahlung wird lediglich ein Jahresbeitrag entrichtet – meist im Bereich von 4,7 % der Kautionssumme. So entfällt das „tote Kapital“ auf dem Mietkautionskonto. Dieser Beitrag ist nicht zweckgebunden, sondern gilt als Gebühr für die Übernahme der Bürgschaft durch kautionsfrei.de und die R+V Versicherung.
Rechtlich betrachtet bietet diese Art der Sicherheit dieselben Vorteile wie eine Barkaution (§ 551 BGB): Der Vermieter erhält im Schadensfall dieselbe Haftung. Dabei gilt es zu beachten, dass R+V vor Auszahlung den Anspruch prüft – also erst bei berechtigter Forderung zahlt. Das kann als Schutz für Mieter bewertet werden, weil unberechtigte Forderungen geklärt werden, bevor Kapital fließt.
Auf gewerblicher Ebene funktioniert das System ähnlich, mit dem Unterschied, dass die Kautionshöhen deutlich variieren und die Beiträge je nach Unternehmensgröße angepasst werden. Gewerbliche Mietverträge erlauben oft höhere Kautionsbeträge – hier bleibt die Bürgschaftslösung liquide und flexibel. Dadurch wird die Liquidität schon bei Vertragsabschluss geschont und finanzielle Mittel können gezielter eingesetzt werden.