Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein gesetzliches Instrument, das darauf abzielt, den Ausstoß von CO₂-Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren. Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Umlauf bringen, sind verpflichtet, ihre Emissionen jährlich um einen festgelegten Prozentsatz zu senken. Erreichen sie diese Vorgaben nicht, müssen sie Strafzahlungen leisten. Um dies zu vermeiden, können sie THG-Quoten von Dritten erwerben, beispielsweise von Haltern von Elektrofahrzeugen.
Durch die Nutzung eines Elektrofahrzeugs wird CO₂ eingespart, was zertifiziert und als THG-Quote verkauft werden kann. Dieser Prozess ermöglicht es Privatpersonen, finanziell von ihrer umweltfreundlichen Mobilität zu profitieren. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) verankert.
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden und ist bis 2030 gesetzlich vorgesehen. Sie bietet eine Möglichkeit, die Energiewende aktiv mitzugestalten und gleichzeitig eine finanzielle Anerkennung für umweltbewusstes Verhalten zu erhalten.